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Das Recht am Wohneigentum

Das Wohnungseigentum ist ein »kompliziertes Gebilde«, wie der Bundesgerichtshof 1981 weise erkannte. Es setzt sich aus drei Elementen zusammen: Miteigentumsanteil, Sondereigentum und Teilhabe an der Gemeinschaft. Es ist kein starres System. Die gesetzliche Konstruktion wahrt eine erhebliche Beweglichkeit. Jedes der drei Elemente kann Gegenstand von Veränderungen sein. Die Interessen des einzelnen oder der einzelnen Wohnungseigentümer/in sind mit denen der Gemeinschaft allerdings nicht immer deckungsgleich. Mit der Novelle des Wohnungseigentumsrechts im Jahre 2007 hat der Gesetzgeber die Handlungsfähigkeit einer Mehrheit der Wohnungseigentümer gestärkt, das Verfahrensrecht geändert und die Regelung zur Kostentragung bei baulichen Maßnahmen differenziert. Die Durchsetzung der Interessen der einzelnen bleibt im Rahmen der Gemeinschaft kompliziert und bedarf guter Vorbereitung.