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Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist das Recht der privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten gemeinsamen Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden.
Die Grundformen der Gesellschaft, der Verein und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind im BGB normiert. Die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft und die stille Gesellschaft werden vom HGB erfasst; eine Vielzahl von anderen Gesetzen erfassen die anderen Rechtsformen, die GmbH, die AG.
Die daraus entstehende Fülle konkreter Gestaltungsmöglichkeiten differenziert sich grundsätzlich nach dem Zweck, der gewollten Struktur (wie soll sie organisiert sein und welche Entscheidungsabläufe bedingen?) und nach dem Rechtssubjekt (wer ist Eigentümer des Gesellschaftsvermögens, wer Vertragspartner?). Die Haftung der Gesellschafter im Innen- und Außenverhältnis ist wesentlicher Parameter für die Wahl der Gesellschaftsform. Wer Konflikte vermeiden will, sollte über Vorstellungsvermögen und Kenntnis der Rechtsfolgen der Gesellschaftswahl verfügen.